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Die deutschen Uhrmacher sehen sich in ihren
Grundfesten erschüttert, der erste große Schweizer
Uhrenkonzern hat 2009 angekündigt, den »selektiven
Vertrieb von Uhrenersatzteilen« einzuführen.
»Was geht mich das an? Ich bin Juwelier und
lebe vom Verkauf der Produkte«, dies werden viele
Facheinzelhändler denken. Aber diese Einstellung
ist falsch. Fast jedes Fachgeschäft, auch die
Juweliere ohne Servicewerkstatt im eigenen Haus,
wird von dieser Einführung betroffen sein. Denn
diese Geschäfte geben ihre Reparaturen an Kollegen
mit Uhrmacherwerkstatt weiter oder an Uhrmachermeister,
die sich selbstständig gemacht haben
oder an Servicebetriebe, die viele Uhrmacher
beschäftigen und regional ihre Dienstleistungen
anbieten. Diese Geschäftsmodelle sind mit Einführung
des selektiven Vertriebs von Ersatzteilen nicht
mehr aufrechtzuerhalten. Uhrenreparaturen werden
teurer und die Lieferzeiten an die Kunden werden
verlängert. Dies hat mit Sicherheit negative
Konsequenzen auf den Uhrenverkauf in der Zukunft.
Die überwiegende Anzahl von Uhrenreparaturen
wird an Standarduhrwerken durchgeführt, mechanische
Spezialitäten werden in der Regel nicht von
den Uhrmachermeistern selbst repariert. Man kennt
seine Grenzen und gibt diese hochkomplizierten
Reparaturen an den Hersteller weiter. Dies ist auch
vernünftig so und seit Jahrzehnten Praxis. Doch diese
Sonderfälle sind rar, weit über 90 Prozent der Reparatur-
und Wartungsarbeiten können von den
deutschen Uhrmachermeistern zweifelsohne vorgenommen
werden. Allerdings nicht mehr, wenn
der Zugang zu den notwendigen Arbeitsmitteln seitens
der Marken an kostenintensive Bedingungen
geknüpft wird, die kaum ein Geschäftsinhaber erfüllen
kann. Diese Vorgaben sind: umfangreiche und
kostspielige Markenschulungen für Uhrmachermeister
auch für Standardkaliber, von der Gestaltung von
Werkstätten und Polierräumen bis hin zu Vorschriften
über die einzusetzenden Werkzeuge und Maschinen.
Über 20 Seiten umfassen die Verträge, die
die Uhrmachermeister und Juweliere unterzeichnen
müssen.
Der Zentralverband der Uhrmacher kämpft mit allen
zur Verfügung stehenden Mitteln gegen diese
Entwicklung. Bei der EU will man erreichen, dass
die »vertikale Gruppenfreistellungsverordnung Nr.
2790/1999 EG für Liefer- und Vertriebsvereinbarungen
« – diese betrifft den Uhrensektor – analog
zum Kraftfahrzeuggewerbe verfasst wird, hier konnten
die freien Werkstätten ihren Zugang zu Ersatzteilen
der Automarken erkämpfen. Die EU-Abgeordnete
Dr. Angelika Niebler kämpft dabei an der
Seite der Uhrmacher. Das Präsidium des ZV ist auch
bei der Swatch Group zu Gesprächen über diesen
Sachverhalt mit CEO Nick Hayek jr. gewesen. Über
den Stand der Verhandlungen informiert beim Uhren-
Talk ZV-Präsident Horst Valentin und der Vorsitzende
des Fachausschusses Wirtschaft und Technik
Ernst Gottlieb. Die Rechtslage erklärt Jurist Dr.
Thomas Funke und Einblicke aus der Uhrenindustrie
geben Matthias Stotz, Geschäftsführer Junghans,
Heinz W. Pfeifer, Gesellschafter Nova Tempora, und
Gerd-Rüdiger Lang, Gründer und Inhaber der Uhrenmarke
Chronoswiss. |