Die Messe München liegt direkt an der A94 und ist über
die Ausfahrten Feldkirchen-West (Ausfahrt Nr. 6) bzw. München-Riem
(Ausfahrt Nr. 5) zu erreichen. Hier reguliert ein dynamisches
Verkehrsleitsystem den Fahrzeugstrom, lenkt den Logistikverkehr und
weist Messebesucher auf die nächstgelegenen freien Parkplätze
innerhalb des Messegeländes.
LKW-Duchfahrtsverbot in München In München gilt im Rahmen des Luftreinhalte-Aktionsplans der LHM
ab dem 01.02.2008 ein Transitverbot für LKW
größer 3,5 t. Das Sperrkonzept sieht vor, den
LKW-Durchgangsverkehr auf die A99 umzuleiten. Dabei wird
grundsätzlich auf Sperrungen unmittelbar an der Stadtgrenze
verzichtet. Die Ab- und Umleitung erfolgt mit
Vorhinweisbeschilderung im Umland und im Stadtgebiet mit
Sperrbeschilderung (Zeichen 253 StVO mit dem Zusatz
„Lieferverkehr frei“) und mit Umleitungsbeschilderung zur
nächstgelegenen Autobahn.
Auswirkunken auf den Messelieferverkehr: Von dem Fahrverbot sind Lieferverkehre mit Ziel oder Quelle in
München ausdrücklich ausgenommen. Somit sind die Anlieferung
von und zur Messe München vom Fahrverbot nicht betroffen.
Allerdings dürfen LKWs mit einem Fahrziel außerhalb
Münchens, beim Verlassen der Messe, nicht über die A94
Richtung München fahren, weil sie damit zu Transitverkehr
werden.
Umweltzone in München
Die Landeshauptstadt München führt zum 1. Oktober 2008 eine
Umweltzone ein. Zur Einfahrt in die Umweltzone werden sogenannte
Feinstaubplaketten (rot, gelb oder grün) benötigt. Dies gilt
auch für alle Besucher der Stadt. Von Oktober 2008 an gelten die
Straßen innerhalb des Mittleren Rings als Umweltzone, für
die dann eine Plakette benötigt wird. Der Mittlere Ring selbst
gehört nicht zur Umweltzone.
Die Messe München hat deshalb in Zusammenarbeit mit der DEKRA
für die Aussteller und Besucher einen Servicepiont
eingerichtet. Bei der DEKRA können die Feinstaubplaketten
für 5,00 EUR erworben werden.
Die Verkehrssteuerung erfolgt über eine dynamische Beschilderung
entlang der Autobahn A94 und den Zufahrtsstraßen. Beachten Sie
bitte unbedingt die Geländepläne für Aufbau, Laufzeit
und Abbau.
Im gesamten Messegelände sowie auf den messeeigenen
Parkplätzen gelten sinngemäß die Bestimmungen der
Straßenverkehrsordnung (StVO). Die im Messegelände
zugelassene Höchstgeschwindigkeit beträgt 20 km/h.
Das Befahren des Messegeländes mit Fahrzeugen aller Art
geschieht auf eigene Gefahr und ist nur mit entsprechender Erlaubnis,
gültiger Einfahrtsgenehmigung oder gültigem Parkausweis
gestattet.
Den Anweisungen des zur Verkehrsordnung und Verkehrslenkung
eingesetzten Sicherheitspersonals der Messe München ist unbedingt
Folge zu leisten.
Es gelten die Technischen Richtlinien sowie die Haus- und
Benutzungsordnung der Messe München GmbH in der jeweils
aktuellsten Fassung.
Außerhalb der ausgewiesenen Flächen besteht
absolutes Halteverbot. Die gekennzeichneten Fahrstraßen,
Feuerwehrbewegungsflächen und Rettungswege (Außentore,
Hallentore, Notausgänge, etc.) sind ständig freizuhalten.
Das Einfahren in die Messehallen ist nur zum Be- und Entladen gestattet. Parken in den Hallen ist verboten.
Aufbaufahrzeuge dürfen während der Messe-Laufzeit
grundsätzlich nicht im Messegelände abgestellt werden. Nutzen
Sie bitte ausschließlich die ausgewiesenen Parkflächen.
Wechselbrücken dürfen im Messegelände grundsätzlich nur für maximal 24 Stunden abgestellt werden.
Wohnmobile und Wohnwagen dürfen zum Zwecke der Übernachtung nicht ins Messegelände verbracht werden.
Die Messe München GmbH behält sich das Recht vor,
widerrechtlich oder in Halteverboten abgestellte Fahrzeuge, Auflieger,
Container, Behälter und Leergut jeder Art ohne vorhergehende
Unterrichtung auf Kosten und Gefahr des Verursachers, Halters oder
Besitzers zu entfernen. Bewachung und Verwahrung sind ausgeschlossen.