Die Bestellungen müssen spätestens bis zum obigen Datum
eingegangen sein. Für die Durchführung verspätet
eingesandter Bestellungen übernimmt die Messeleitung keine
Gewähr. Die MMG behält sich vor, für verspätet
eingesandte Bestellungen einen Preisaufschlag zu erheben. Die Bezahlung
des Beteiligungspreises ist Voraussetzung für die Bearbeitung der
eingereichten Bestellungen.
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